Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 23/1984
IV. Beförderung von Postsendungen der Behörden und Ämter.
Beförderung von amtlichen Briefsendungen.
§ 245.
Soweit nicht durch das Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, oder in diesem Teil der Postordnung ausdrücklich anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen der Postordnung über die Beförderung von Briefsendungen auch für die Beförderung von Briefsendungen der Behörden und der Ämter des Bundes, der Länder und der anderen Gebietskörperschaften.
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 23/1984
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2024
Gesetzesnummer
10011305
Dokumentnummer
NOR12146145
alte Dokumentnummer
N9195722825L
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