§ 23a Leistungsbeurteilungsverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.1997

7. ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN Übergangsbestimmung

§ 23a.

Bis zum 31. August 1998 ist die Verwendung der neuen Rechtschreibung nicht als Fehler zu korrigieren und zu bewerten.

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