7. ABSCHNITT
SCHLUSSBESTIMMUNGEN Übergangsbestimmung
§ 23a.
Bis zum 31. August 1998 ist die Verwendung der neuen Rechtschreibung nicht als Fehler zu korrigieren und zu bewerten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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