Für die Registrierung zu zahlende Gebühren
§ 23.
Für die Registrierung sind folgende Gebühren zu zahlen:
1. Schutzdauergebühr
a) für eine Marke .............................. 200 Euro,
b) für eine Verbandsmarke ...................... 800 Euro,
- 2. Druckkostenbeitrag, dessen Höhe mit Verordnung festzusetzen ist.
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