Teilzeitbeihilfe für selbständig erwerbstätige Mütter
§ 23
Der Zuschuß bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe gemäß § 99 BSVG oder § 102b GSVG beträgt 41,10 S täglich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Teilzeitbeihilfe für selbständig erwerbstätige Mütter
§ 23
Der Zuschuß bei Anspruch auf Teilzeitbeihilfe gemäß § 99 BSVG oder § 102b GSVG beträgt 41,10 S täglich.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)