Anzeigepflicht
§ 23
Jugenderholungsheime und Ferienlager sind anzeigepflichtig. Das Nähere regelt die Landesgesetzgebung; sie darf auch Ausnahmen von der Anzeigepflicht bestimmen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Anzeigepflicht
§ 23
Jugenderholungsheime und Ferienlager sind anzeigepflichtig. Das Nähere regelt die Landesgesetzgebung; sie darf auch Ausnahmen von der Anzeigepflicht bestimmen.
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