Anrufung des Verwaltungsgerichtshofes
§ 23.
Die FMA kann gegen Entscheidungen des unabhängigen Verwaltungssenates über Berufungen gegen ihre Verwaltungsstrafbescheide Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die FMA.
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