§ 23.
(1) Für die Dosierung von Chlor und Lösungen, die wirksames Chlor enthalten, sind Chlorungsanlagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu verwenden.
(2) Für alle Teile von Chlorungsanlagen, die mit Chlor oder Lösungen, die wirksames Chlor enthalten, betriebsmäßig in Berührung kommen, sind geeignete chlor- und korrosionsbeständige Werkstoffe zu verwenden. Alle übrigen Teile von Chlorungsanlagen sind korrosionsgeschützt auszuführen.
(3) Bei Verwendung von Chlorgas ist nur eine indirekte Chlorung (Zusatz einer direkt an Ort und Stelle hergestellten wässerigen Chlorlösung) zugelassen. Hiefür sind Vakuum-Chlorgasdosiergeräte zu verwenden, die mit folgenden technischen Einrichtungen ausgestattet sein müssen:
- 1. a) Chlorgasabsperrventil in der Verbindungsleitung zwischen Chlorgasbehälter und Chlorgasdosiergerät;
- b) sofern das Chlorgasdosiergerät mit mehreren Chlorgasbehälteranschlüssen versehen ist, ist für jeden Behälter ein Absperrventil vorzusehen;
- c) sofern das Chlorgasdosiergerät ohne Verbindungsleitung direkt an den Chlorgasbehälter anschließbar ist, kann das Chlorgasabsperrventil entfallen;
- 2. Vorrichtung zur Chlorgasbehälter-Leeranzeige;
- 3. Filter zum Zurückhalten fester Verunreinigungen des Chlorgases;
- 4. Chlorgas-Absperrautomat (Schnellschlußventil), der bei einem Vakuumabfall schließt;
- 5. Einstellventil für die Chlorgasmenge;
- 6. Chlorgas-Durchflußmeßgerät;
- 7. Einrichtungen zur Konstanthaltung der eingestellten Chlorgasmenge;
- 8. Sicherheitseinrichtungen zum Schutz gegen das Eindringen von Wasser und Luftfeuchtigkeit in die chlorgasführenden Geräteteile;
- 9. Absperrventil für das Treibwasser;
- 10. Filter für das Treibwasser;
- 11. Druckmeßgerät zur Messung des Treibwasserdruckes;
- 12. Einrichtung zum Lösen des gasförmigen Chlors im Wasser;
- 13. Sicherung gegen das Rückströmen von Chlorwasser in die Treibwasserleitung, falls der Druck des Chlorwassers jenen des Treibwassers übersteigen kann.
(4) In dem Raum, in dem sich das Chlorgasdosiergerät befindet, dürfen nur die an die Anlage angeschlossenen Chlorgasbehälter aufgestellt sein. In Räumen, in denen nicht an Chlorgasdosiergeräte angeschlossene Chlorgasbehälter gelagert sind, dürfen sich keine anderen Gegenstände befinden. Der Fußboden dieser Räume muß eben sein, darf ausgangsseitig nicht unter der anschließenden Geländeoberfläche liegen und darf höchstens Laderampenhöhe haben. Die Ausgänge müssen unmittelbar ins Freie führen. Die Türen müssen nach außen aufschlagen und dürfen den Fluchtweg nicht behindern. Die Räume dürfen keine Verbindungen zu anderen Betriebsräumen haben und müssen von diesen gasdicht und feuerbeständig getrennt sein. Es muß vorgesorgt werden, daß Chlorgas nicht in den Besucherbereich und nicht in tiefer gelegene Räume, Schächte, Gruben oder Kanäle gelangen kann.
(5) Die Temperaturen in dem Raum, in dem sich das Chlorgasdosiergerät befindet, muß mindestens + 4 ºC und darf höchstens + 40 ºC betragen. Das Chlorgasdosiergerät, die Chlorgasbehälter und Chlorgasleitungen dürfen keiner direkten Wärmestrahlung ausgesetzt sein.
(6) In dem Raum, in dem sich das Chlorgasdosiergerät befindet, und in Räumen, in denen Chlorgas gelagert wird, muß ein Chlorgaswarngerät vorhanden sein.
(7) Bei Verwendung von Lösungen, die wirksames Chlor enthalten, müssen folgende technische Einrichtungen vorhanden sein:
- 1. Ein Vorratsbehälter mit Füllstandsanzeige;
- 2. ein Mischbehälter mit Rührwerk und Füllstandsanzeige;
- 3. eine Dosierpumpe mit Feinfilter zum Zurückhalten fester Verunreinigungen der Lösung, die wirksames Chlor enthält, und eine Einstell- und Anzeigevorrichtung für die Dosiermenge;
- 4. zwischen Pumpe und Impfstelle ein Druckhalteventil, ein Überdruckventil mit einer Rückleitung in den Vorratsbehälter und ein Rückschlagventil.
(8) Dosierpumpen, Misch- und Vorratsbehälter dürfen den Besuchern nicht zugänglich und direkter Sonneneinstrahlung und Wärme nicht ausgesetzt sein.
Schlagworte
Einstellvorrichtung, Mischbehälter
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2025
Gesetzesnummer
10010404
Dokumentnummer
NOR12132705
alte Dokumentnummer
N8197840489L
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