3. Hauptstück
Ursprungsrisikomethode
§ 235
Bei der Anwendung der Ursprungsrisikomethode berechnet sich der Forderungswert des Derivates durch die Multiplikation des Nominalwertes eines jeden Vertrages mit den folgenden Hundertsätzen:
Ursprungslaufzeit  | Zinssatzderivate  | Wechselkursderivate und Geschäfte auf Goldbasis  | 
höchstens ein Jahr  | 0,5 vH  | 2,0 vH  | 
mehr als ein Jahr und nicht mehr als zwei Jahre  | 1,0 vH  | 5,0 vH  | 
zusätzliche Berücksichtigung eines jeden weiteren Jahres  | 1,0 vH  | 3,0 vH  | 
Bei Zinssatzderivaten kann die Ursprungs- oder die Restlaufzeit gewählt werden; die gewählte Laufzeitmethode ist in der Meldung gemäß § 74 Abs. 2 BWG anzumerken.
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