Tritt mit LGBl. Nr. 86/2022 außer Kraft.
LGBl. Nr. 27/2006
§ 232h
Gleichstellung
Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Tritt mit LGBl. Nr. 86/2022 außer Kraft.
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