§ 232h LArbO

Alte FassungIn Kraft seit 17.6.2006

Tritt mit LGBl. Nr. 86/2022 außer Kraft.

LGBl. Nr. 27/2006

§ 232h

Gleichstellung

Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern sowie der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.

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