2. Unterabschnitt
Modellfunktionen LRH Fachexperten, LRH Prüfer und Referenten
§ 22f
Objektivierungsverfahren
(1) Für Bewerber um freie Planstellen für eine Verwendung der Modellfunktionen LRH Fachexperten, LRH Prüfer und Referenten hat das Objektivierungsverfahren – sofern nicht § 10 anzuwenden ist – jedenfalls aus folgenden Verfahrensschritten zu bestehen:
- 1. Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5;
- 2. Interview gemäß § 4 Z 5 und § 9.
(2) Die Beurteilung und Analyse der Bewerbungsunterlagen gemäß § 4 Z 1 und § 5 kann erforderlichenfalls mit der schriftlichen Arbeit gemäß § 4 Z 2 und § 6 und mit (einem) psychologische(n) Persönlichkeitstest(s) gemäß § 4 Z 3 und § 7 und (oder) berufskundlich-psychologische Eignungstests gemäß § 4 Z 4 und § 8 ergänzt werden, wenn und soweit sie für die in Betracht kommenden Planstellen (einen) geeignete(n) Verfahrensschritt(e) darstellen.
13.01.2022
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)