§ 22a FAG 2008

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2008

§ 22a

Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2010 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 11 473 000 Euro zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt. Dieser Betrag wird länderweise wie folgt verteilt:

Burgenland

221 136 Euro

Kärnten

948 124 Euro

Niederösterreich

2 164 271 Euro

Oberösterreich

1 856 458 Euro

Salzburg

1 096 232 Euro

Steiermark

1 590 523 Euro

Tirol

987 577 Euro

Vorarlberg

434 937 Euro

Wien

2 173 742 Euro

Die länderweisen Anteile sind von den Ländern an die Gemeinden zu verteilen, wobei deren Belastungen in den Jahren 2008 und 2009 aus Rückzahlungen von Getränkesteuer an Abgabepflichtige zu berücksichtigen sind.

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