§ 22a
Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2010 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 11 473 000 Euro zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichts im Haushalt. Dieser Betrag wird länderweise wie folgt verteilt:
Burgenland | 221 136 Euro |
Kärnten | 948 124 Euro |
Niederösterreich | 2 164 271 Euro |
Oberösterreich | 1 856 458 Euro |
Salzburg | 1 096 232 Euro |
Steiermark | 1 590 523 Euro |
Tirol | 987 577 Euro |
Vorarlberg | 434 937 Euro |
Wien | 2 173 742 Euro |
Die länderweisen Anteile sind von den Ländern an die Gemeinden zu verteilen, wobei deren Belastungen in den Jahren 2008 und 2009 aus Rückzahlungen von Getränkesteuer an Abgabepflichtige zu berücksichtigen sind.
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