Betriebliche Verfahren und zusätzliche Informationen
§ 22.
Die betrieblichen Verfahren und zusätzlichen Informationen müssen enthalten:
- 1. verantwortliche Personen (einschließlich genauer Funktion und Aufgabenbereich), sofern vorhanden:
- a) Eigentümerin bzw. Eigentümer,
- b) Geschäftsführende,
- c) flugplatzleitende Person und stellvertretende Personen,
- d) Notfalltelefonnummern,
- 2. Handbuch für das Sicherheitsmanagementsystem inklusive Sicherheitsziele und Darstellung der Umsetzung, Weiterentwicklung und Kontrolle,
- 3. Darstellung der Meldung von Ereignissen (§ 136 LFG),
- 4. Art, Umfang und Häufigkeit von Flugplatzbetriebskontrollen einschließlich Kontrollen der Betriebsflächen und der Umgebung in Bezug auf temporäre Hindernisse im Schutzbereich (inklusive Darstellung des Schutzbereiches),
- 5. Betrieb bei winterlichen Bedingungen inklusive Räumung und Enteisung der Bewegungsflächen,
- 6. Beschreibung der Durchführung von Bau-, Wartungs- und Grasschnittarbeiten auf Flugbetriebsflächen und den zugehörigen Sicherheitsstreifen,
- 7. Beschreibung des Tierwelt – Gefahrenmanagements,
- 8. Beschreibung der Verfahren betreffend den Umgang mit Hindernissen im Schutzbereich bei Flugplätzen ohne Sicherheitszone,
- 9. Beschreibung der Verfahren und Einrichtungen des Flugplatzes zur Verhinderung von „Runway incursions“ (gleichzeitige Belegung der Piste durch Luftfahrzeuge und/oder Bodenfahrzeuge),
- 10. Beschreibung der Verfahren zur Alarmierung der Einsatzkräfte inklusive der Vereinbarungen mit den im Umland des Flugplatzes befindlichen Einsatzkräften; Angabe über gemeinsame Übungen entsprechend den Bestimmungen der ZNV in der jeweils geltenden Fassung,
- 11. Aus- und Weiterbildungsprogramme der für den sicheren Betrieb des Zivilflugplatzes notwendigen Personen,
- 12. Verfahren für den Betrieb bei geringer Sicht (LVP) nur bei zugelassenen Instrumentenflugbetrieb,
- 13. Beschreibung der Einbindung anderer nicht regelmäßig am Flugplatz stattfindender Luftfahrtaktivitäten (zB Flugvorführungen, Feste) und
- 14. Brandverhütung.
Schlagworte
Bauarbeiten, Wartungsarbeiten, Ausbildungsprogramm
Zuletzt aktualisiert am
27.12.2023
Gesetzesnummer
20012453
Dokumentnummer
NOR40258179
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