6. Abschnitt
Inkrafttreten und Außerkrafttreten Inkrafttreten und Außerkrafttreten
§ 22
(1) § 22.Diese Verordnung tritt mit 1. September 1993 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Durchführung der Wahl der Schülervertreter, BGBl. Nr. 374/1974, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 440/1977 und 445/1986, außer Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)