Ausbildung für den ergotherapeutischen Dienst
§ 22.
Die Ausbildung für den ergotherapeutischen Dienst dauert drei Jahre. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:
- 1. Erste Hilfe und Verbandslehre;
- 2. Anatomie;
- 3. Physiologie;
- 4. Pathologie;
- 5. Hygiene und Umweltschutz;
- 6. Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Neurologie, Physikalische Medizin, Pädiatrie, Geriatrie;
- 7. Psychiatrie;
- 8. Mechanotherapie und Bewegungslehre;
- 9. Praktische Übungen in Handfertigkeiten und handwerklichen und gestalterischen Tätigkeiten;
- 10. Theorie und Praxis der Ergotherapie mit Vorführungen an Patienten auf den Gebieten Innere Medizin, Kinderheilkunde, Chirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Neurologie, Psychiatrie und Geriatrie, mit Berücksichtigung der physikalischen Medizin einschließlich der ergotherapeutischen Befunderhebung, der Herstellung und Anpassung von Schienen und Hilfsmitteln;
- 11. Arbeitsphysiologie und Arbeitsmedizin;
- 12. Rehabilitation;
- 13. Psychologie;
- 14. Berufskunde und Berufsethik;
- 15. Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;
- 16. Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;
- 17. Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;
- 18. Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.
Schlagworte
Sanitätsrecht, Arbeitsrecht
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2017
Gesetzesnummer
10010701
Dokumentnummer
NOR12135903
alte Dokumentnummer
N8199221742J
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