Inkrafttreten
§ 22.
(1) Diese Verordnung tritt mit 29. Dezember 2009 in Kraft.
(2) Hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Inbetriebnahme von tragbaren Befestigungsgeräten mit Treibladung und anderen Schussgeräten mit Treibladung tritt diese Verordnung mit 29. Juni 2011 in Kraft.
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