§ 22 LVR 1967

Alte FassungIn Kraft seit 09.3.1967

§ 22. Verwendung von Signalen und Zeichen

Die im Anhang A enthaltenen Signale und Zeichen sind für die dort bezeichneten Zwecke zu verwenden. Sie dürfen für keinen anderen Zweck verwendet werden. Andere Signale und Zeichen, die mit ihnen verwechselt werden könnten, dürfen nicht verwendet werden.

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