§
§ 22
Zur Einbringung der statutenmäßig auferlegten Leistungen wird die politische Execution gewährt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§
§ 22
Zur Einbringung der statutenmäßig auferlegten Leistungen wird die politische Execution gewährt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)