DRITTER TITEL Bilanz Gliederung
§ 224.
(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.
A. Anlagevermögen:
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
- 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
- 2. Geschäfts(Firmen)wert;
- 3. geleistete Anzahlungen;
II. Sachanlagen:
- 1. bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund;
- 2. unbebaute Grundstücke;
- 3. Maschinen und maschinelle Anlagen;
- 4. Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- 5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;
III. Finanzanlagen:
- 1. Beteiligungen, davon Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2. Ausleihungen;
- 3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
- 4. geleistete Anzahlungen.
B. Umlaufvermögen:
I. Vorräte:
- 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- 2. unfertige Erzeugnisse;
- 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
- 4. noch nicht abrechenbare Leistungen;
- 5. geleistete Anzahlungen;
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;
- 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
- 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;
III. Wertpapiere und Anteile:
- 1. eigene Anteile;
- 2. Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 3. sonstige Wertpapiere und Anteile;
IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken.
C. Rechnungsabgrenzungsposten.
A. Eigenkapital:
I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);
II. Kapitalrücklagen:
- 1. gebundene;
- 2. nicht gebundene;
III. Gewinnrücklagen:
- 1. gesetzliche Rücklage;
- 2. satzungsmäßige Rücklagen;
- 3. andere Rücklagen (freie Rücklagen);
IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust).
B. unversteuerte Rücklagen:
- 1. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen;
- 2. sonstige unversteuerte Rücklagen.
C. Rückstellungen:
- 1. Rückstellungen für Abfertigungen;
- 2. Rückstellungen für Pensionen;
- 3. Steuerrückstellungen;
- 4. sonstige Rückstellungen.
D. Verbindlichkeiten:
- 1. Anleihen;
- 2. Verbindlichkeiten gegenüber Banken;
- 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 8. sonstige Verbindlichkeiten.
E. Rechnungsabgrenzungsposten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)