§ 224 UGB

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.1990

ÜR: Die §§ 189 bis 283 sind - grundsätzlich - auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.1991 beginnen; im einzelnen siehe Art. X RLG, BGBl. Nr. 475/1990.

DRITTER TITEL Bilanz Gliederung

§ 224.

(1) In der Bilanz sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die in den Abs. 2 und 3 angeführten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen.

(2) Aktivseite:

A. Anlagevermögen:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

  1. 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen;
  2. 2. Geschäfts(Firmen)wert;
  3. 3. geleistete Anzahlungen;

II. Sachanlagen:

  1. 1. bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund;
  2. 2. unbebaute Grundstücke;
  3. 3. Maschinen und maschinelle Anlagen;
  4. 4. Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
  5. 5. geleistete Anzahlungen und Anlagen in Bau;

III. Finanzanlagen:

  1. 1. Beteiligungen, davon Anteile an verbundenen Unternehmen;
  2. 2. Ausleihungen;
  3. 3. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens;
  4. 4. geleistete Anzahlungen.

B. Umlaufvermögen:

I. Vorräte:

  1. 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
  2. 2. unfertige Erzeugnisse;
  3. 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
  4. 4. noch nicht abrechenbare Leistungen;
  5. 5. geleistete Anzahlungen;

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände;

  1. 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
  2. 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
  3. 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  4. 4. sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände;

III. Wertpapiere und Anteile:

  1. 1. eigene Anteile;
  2. 2. Anteile an verbundenen Unternehmen;
  3. 3. sonstige Wertpapiere und Anteile;

IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei Banken.

C. Rechnungsabgrenzungsposten.

(3) Passivseite:

A. Eigenkapital:

I. Nennkapital (Grund-, Stammkapital);

II. Kapitalrücklagen:

  1. 1. gebundene;
  2. 2. nicht gebundene;

III. Gewinnrücklagen:

  1. 1. gesetzliche Rücklage;
  2. 2. satzungsmäßige Rücklagen;
  3. 3. andere Rücklagen (freie Rücklagen);

IV. Bilanzgewinn (Bilanzverlust).

B. unversteuerte Rücklagen:

  1. 1. Bewertungsreserve auf Grund von Sonderabschreibungen;
  2. 2. sonstige unversteuerte Rücklagen.

C. Rückstellungen:

  1. 1. Rückstellungen für Abfertigungen;
  2. 2. Rückstellungen für Pensionen;
  3. 3. Steuerrückstellungen;
  4. 4. sonstige Rückstellungen.

D. Verbindlichkeiten:

  1. 1. Anleihen;
  2. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Banken;
  3. 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
  4. 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
  5. 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
  6. 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
  7. 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
  8. 8. sonstige Verbindlichkeiten.

E. Rechnungsabgrenzungsposten.

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