4. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
§ 21.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
4. Hauptstück
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
§ 21.
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)