§ 218 BDG 1979

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1988

Verwendungsbezeichnung

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§ 218

§ 218. Abteilungsleiter an Pädagogischen Instituten haben in der Zeit, in der sie auch die Funktion des Leiters des Pädagogischen Institutes bekleiden, die Verwendungsbezeichnung "Direktor" zu führen.

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