§ 20 ÖSG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2003

Marktpreis

§ 20

Die Energie-Control GmbH hat vierteljährlich die durchschnittlichen Marktpreise elektrischer Grundlastenergie festzustellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Dazu sind öffentlich zugängliche Indizes von Strombörsen oder Institutionen zu verwenden, welche die Erstellung von Indizes durchführen (zB SWEP, Platt`s Notierungen).

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)