Inkrafttreten
§ 20
(1) § 20.Die §§ 4 bis 6 dieses Bundesgesetzes treten mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Nach § 4 beauftragte Unternehmen dürfen Sicherheitskontrollen jedoch nicht vor dem 1. Mai 1993 durchführen. Der 4. Abschnitt dieses Bundesgesetzes tritt mit dem 1. März 1993 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen treten mit dem 1. Mai 1993 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit dem 1. Mai 1993, Verordnungen nach dem
4. Abschnitt jedoch frühestens mit dem 1. März 1993 in Kraft gesetzt werden.
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