Pharmazeutisch-therapeutische Kategorie und Wirkungsweise
§ 20.
Die Gebrauchsinformation hat Angaben über die pharmazeutisch-therapeutische Kategorie oder Wirkungsweise der Arzneispezialität in einer kurzen, für den Verbraucher leicht verständlichen Form zu enthalten. Diese Angaben haben sich auf Aussagen zu beschränken, die für die sachgemäße Anwendung durch den Verbraucher und für die sichere und zweckdienliche Anwendung der Arzneispezialität erforderlich sind.
Zuletzt aktualisiert am
02.09.2025
Gesetzesnummer
10010915
Dokumentnummer
NOR12138845
alte Dokumentnummer
N8199550270J
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