§ 20 Einrichtungen in den Betrieben für die Durchführung des Arbeitnehmerschutzes

Alte FassungIn Kraft seit 01.3.1984

Außerkrafttreten

§ 20

Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die Verordnung über Einrichtungen in den Betrieben für die Durchführung des Arbeitnehmerschutzes, BGBl. Nr. 253/1973, außer Kraft.

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