Anforderungen an Gebote
§ 20.
Die Gebote müssen die folgenden Angaben enthalten:
- 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und EMail-Adresse des Bieters; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Sitz, gegebenenfalls die Firmenbuchnummer sowie den Namen einer natürlichen Person, die zur Vertretung für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist;
- 2. die erneuerbare Energiequelle, für die das Gebot abgegeben wird;
- 3. den Standort oder geplanten Standort der Anlage unter Angabe der Katastralgemeinde und Grundstücksnummer;
- 4. eine Projektbeschreibung mit Angaben und Nachweisen zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen und einem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan;
- 5. die Gebotsmenge in kW ohne Nachkommastellen;
- 6. den Gebotswert in Cent pro kWh mit zwei Nachkommastellen;
- 7. einen Nachweis, dass für die Neuerrichtung, das Repowering oder die Erweiterung der Anlage alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt gelten;
- 8. einen Nachweis über den Erlag einer allfälligen Sicherheitsleistung gemäß § 22;
- 9. eine Erklärung zur Bereitstellung von Messdaten in Echtzeit.
Schlagworte
Kostenplan, Zeitplan
Zuletzt aktualisiert am
16.02.2022
Gesetzesnummer
20011619
Dokumentnummer
NOR40236672
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