Begriffsbestimmungen
§ 1a.
Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:
- 1. Betreuungspersonen: Sämtliche Personen, die Sportler betreuen, insbesondere Ärzte, Trainer, Physiotherapeuten, Masseure und Manager;
- 2. BSO: Österreichische Bundes-Sportorganisation;
- 3. CAS: Court of Arbitration for Sports;
- 4. Dopingkontrolle: Alle Handlungen von der Benachrichtigung des Sportlers von der Probennahme, die Probennahme, Bearbeitung der Proben bis zur Beförderung der Proben zum Labor;
- 5. Dopingkontrollplan: Plan, in dem die aufgrund der zur Verfügung stehenden Mitteln insgesamt möglichen Dopingkontrollen auf die einzelnen Sportarten/Sportdisziplinen entsprechend der Anzahl der Sportler, der Grundstruktur der Saison, der allgemeinen Wettkampfpläne und Trainingsmuster, des relativen Nutzens von Trainings- und Wettkampfkontrollen sowie dem Dopingrisiko und muster der jeweiligen Sportart/Sportdisziplin aufgeteilt werden;
- 6. Dopingkontrollstation: Ort, an dem die Probennahme erfolgt;
- 7. Dopingkontrollverfahren: Alle Schritte von der Auswahl der Sportler für die Dopingkontrollen bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens;
- 8. Internationaler Sportfachverband: Nichtregierungsorganisation, die für eine oder mehrere Sportarten auf internationaler Ebene zuständig ist;
- 9. Internationale Wettkampfveranstaltung (Internationale Meisterschaft): Wettkampfveranstaltung, bei der das Internationale Olympische Comité (IOC), das Internationale Paralympische Comité (IPC), ein internationaler Sportfachverband als Veranstalter auftritt oder die technischen Funktionäre der Wettkampfveranstaltung benennt;
- 10. Mannschaftssportart: Sportart, in der das Auswechseln von Spielern während eines Wettkampfes erlaubt ist;
- 11. Meldepflichtverletzung: Versäumnis des Sportlers des Nationalen Testpools, seine Daten zur Erreichbarkeit und zum Aufenthalt der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung pflichtgemäß zu melden;
- 12. Normabweichendes Analyseergebnis: Protokoll eines von der WADA akkreditierten Labors, in dem in einer Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsprobe das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker (einschließlich erhöhter endogener Substanzen) oder die Anwendung einer verbotenen Methode festgestellt wird;
- 13. Probe: Biologisches Material, das im Zuge des Dopingkontrollverfahrens für die Laboruntersuchung entnommen wird;
- 14. Probennahme: Alle aufeinander folgenden Handlungen, die den Sportler von der Benachrichtigung bis zum Verlassen der Dopingkontrollstation nach Abgabe der Probe(n) direkt betreffen;
- 15. Sportler: Personen,
- a. die Mitglieder oder Lizenznehmer einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder offensichtlich beabsichtigen, dies zu werden, oder
- b. die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundessportförderungsmittel gefördert werden, teilnehmen;
- 16. Sportorganisation: Österreichisches Olympisches Comité – ÖOC, Österreichisches Paralympisches Committee ÖPC, Bundessportfachverbände; Österreichischer Behindertensportverband;
- 17. Testpool: Gruppe von Spitzensportlern, die für Wettkampf- und Trainingskontrollen nach bestimmten Kriterien zusammengestellt wird;
- 18. Trainingskontrolle (Out-of-Competition): Dopingkontrollverfahren, das nicht im Zusammenhang mit einem Wettkampf erfolgt;
- 19. Unzulässige Einflussnahme auf das Dopingkontrollverfahren: Alle Handlungen und Beteiligungen an Handlungen, um die Einleitung von Dopingkontrollverfahren zu verhindern oder Ergebnisse von Dopingkontrollen zu verändern;
- 20. Versäumte Kontrolle (Missed Test): Versäumnis des Sportlers, an dem Ort und zu der Zeit innerhalb des 60-minütigen Zeitfensters, das er für diesen Tag angegeben hat, für eine Dopingkontrolle zur Verfügung zu stehen;
- 21. WADA: World Anti-Doping Agency;
- 22. Wettkampf: Einzelnes Rennen, einzelner Kampf, einzelnes Spiel oder ein bestimmter athletischer Wettbewerb;
- 23. Wettkampfveranstaltung (Meisterschaft): Reihe einzelner Wettkämpfe, die gemeinsam von einem Veranstalter durchgeführt werden.
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