1. Teil
Berufsrecht 1. Hauptstück
Wirtschaftstreuhandberufe - Berechtigungsumfang
Wirtschaftstreuhandberufe
§ 1
(1) Wirtschaftstreuhandberufe sind folgende Berufe:
- 1. Wirtschaftsprüfer,
- 2. Buchprüfer,
- 3. Steuerberater und
- 4. Selbständiger Buchhalter.
(2) Die Wirtschaftstreuhandberufe sind freie Berufe.
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