Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1.
Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 13. Jänner 2024 bis einschließlich 9. März 2024 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brennerautobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt
- 1. in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
- 2. in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll,
liegt.
Zuletzt aktualisiert am
10.01.2024
Gesetzesnummer
20012485
Dokumentnummer
NOR40259271
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