§ 1 Winterfahrverbotskalender 2022

Alte FassungIn Kraft seit 03.2.2022

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1.

Mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und mit Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist das Fahren an allen Samstagen vom 5. Februar 2022 bis einschließlich 5. März 2022 in der Zeit von 7 bis 15 Uhr auf der A 12 Inntalautobahn und der A 13 Brenner Autobahn verboten, wenn das Ziel der Fahrt

  1. 1. in Italien oder in einem Land, das über Italien erreicht werden soll, oder
  2. 2. in Deutschland oder in einem Land, das über Deutschland erreicht werden soll,

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2023

Gesetzesnummer

20011809

Dokumentnummer

NOR40241870

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)