§ 1 Wassernutzung im Einzugsgebiet des Steyrflusses

Alte FassungIn Kraft seit 07.4.1971

§ 1.

Das Wasserdargebot des Steyrflusses und seines Einzugsgebietes wird unbeschadet bestehender Rechte einer wasserwirtschaftlichen Mehrzwecknutzung mit dem Ziel gewidmet, nach einem einheitlichen Plan eine wirtschaftliche Wasserkraftnutzung samt Pumpspeicherung mit der Ermöglichung einer überörtlichen Wasserversorgung und einer wesentlichen Verbesserung des Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung der örtlichen Erfordernisse der menschlichen Umwelt, der Abwasserbeseitigung und der Fischereiwirtschaft zu verbinden.

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2020

Gesetzesnummer

10010345

Dokumentnummer

NOR12131548

alte Dokumentnummer

N8197111992I

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