I. ABSCHNITT
Voranschlag Zeitraum der Veranschlagung
§ 1
Der Voranschlag ist für das Kalenderjahr als Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) zu erstellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
I. ABSCHNITT
Voranschlag Zeitraum der Veranschlagung
§ 1
Der Voranschlag ist für das Kalenderjahr als Finanzjahr (Haushaltsjahr, Verwaltungsjahr, Rechnungsjahr) zu erstellen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)