1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung gilt für die Vorprüfung zur Reife- und Befähigungsprüfung in den öffentlichen und den mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik.
Schlagworte
Reifeprüfung
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
10009669
Dokumentnummer
NOR12122405
alte Dokumentnummer
N7198816861J
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