§ 1 Verordnung - BMF-BGBl II 1999/230

Alte FassungIn Kraft seit 15.7.1999

§ 1.

(1) Im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1988 oder der Ermittlung der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten können die Betriebsausgaben oder Werbungskosten jeweils für die Kalenderjahre 2000, 2001 und 2002 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen pauschal ermittelt werden.

(2) Die folgenden Bestimmungen beziehen sich jeweils auf Betriebsausgaben und Werbungskosten aus ein und derselben Betätigung (bei Arbeitnehmern aus ein und demselben Dienstverhältnis).

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2018

Gesetzesnummer

10005149

Dokumentnummer

NOR12057241

alte Dokumentnummer

N3199913492U

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