§ 1.
Die Europäische Ausbildungsakademie in Mödling ist berechtigt, den Lehrgang „Coaching“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen. Die wissenschaftliche Leitung des Lehrganges „Coaching“ hat den Absolventinnen und Absolventen dieses Lehrganges den akademischen Grad „Master of Science“, abgekürzt „MSc“, zu verleihen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2025
Gesetzesnummer
20004199
Dokumentnummer
NOR40066486
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
