§ 1 Verleihung der Bezeichnung Lehrgang universitären Charakters“ und Bezeichnungen Akademische Bildungsmanagerin“ und Akademischer Bildungsmanager“

Alte FassungIn Kraft seit 01.6.1999

§ 1.

Dem Bundesinstitut für Erwachsenenbildung in Strobl, Salzburg, wird die Berechtigung verliehen, den viersemestrigen Lehrgang „Bildungsmanagement“ als „Lehrgang universitären Charakters“ zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2026

Gesetzesnummer

10010127

Dokumentnummer

NOR12128169

alte Dokumentnummer

N7199913376U

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