Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1.
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist am 2. Juni 2021 von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13 verboten, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll.
Zuletzt aktualisiert am
02.06.2021
Gesetzesnummer
20011555
Dokumentnummer
NOR40234641
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