§ 1 Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021

Alte FassungIn Kraft seit 02.6.2021

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1.

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist am 2. Juni 2021 von 9 bis 22 Uhr auf der Inntalautobahn A 12 und Brennerautobahn A 13 verboten, wenn das Ziel der Fahrt in Italien oder in einem Land liegt, das über Italien erreicht werden soll.

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2021

Gesetzesnummer

20011555

Dokumentnummer

NOR40234641

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