§ 1 Veräußerung des Bundesanteils an der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft m. b. H. Salzachkohle“

Alte FassungIn Kraft seit 06.8.1994

§ 1.

Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, den Geschäftsanteil des Bundes an der Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH. „Salzachkohle“ im Nominale von 6,2 Millionen Schilling an die Wohnungsanlagen Gesellschaft mbH. um 6,2 Millionen Schilling zu veräußern.

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2026

Gesetzesnummer

10004868

Dokumentnummer

NOR12053188

alte Dokumentnummer

N3199422022L

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