§ 1 VAI-DV

Alte FassungIn Kraft seit 23.12.2006

Anwendungsbereich

§ 1

Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen über die Beschaffenheit der Dienstausweise für Organe des Verkehrs-Arbeitsinspektorates, die in Vollziehung arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen als Aufsichts- oder Kontrollorgane tätig werden.

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