Anwendungsbereich
§ 1
Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen über die Beschaffenheit der Dienstausweise für Organe des Verkehrs-Arbeitsinspektorates, die in Vollziehung arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen als Aufsichts- oder Kontrollorgane tätig werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)