§ 1
(1) Das In-Verkehr-Bringen der im Folgenden beschriebenen Erzeugnisse in Österreich ist verboten:
- 1. Gegen Glyphosatherbizide tolerante Körner von Ölraps (Brassica napus L.) der Ölrapslinie GT73, die mit Hilfe des Agrobacterium tumefaciens als Transformationsvektor (PV-BNGT04) erzeugt wurde. Diese Erzeugnisse enthalten die folgenden DNS-Sequenzen in zwei Genkassetten:
- a) Genkassette 1
Ein 5-Enolpyruvylshikimate-3-Phosphat-Synthase-Gen (EPSPS), abgeleitet aus dem Agrobacterium sp. Stamm CP4 (CP4 EPSPS), das die Glyphosat-Toleranz verleiht und der Kontrolle des Promotors eines modifizierten Braunwurz-Mosaikvirus (P-CMoVb) unterliegt, versehen mit Terminationssequenzen des rbcS E9-Gens der Erbse, das für die kleine Untereinheit der Ribulose-Bisphosphat-Carboxylase-Oxygenase codiert, und der N-terminalen Chloroplasten-Transitpeptid-Sequenz CTP2 aus dem EPSPS-Gen aus Arabidopsis thaliana.
- b) Genkassette 2
Die Variante 247 des ursprünglichen Glyphosat-Oxidoreduktase-Gens (GOXv247), abgeleitet aus dem Ochrobactrum anthropi Stamm LBAA, das die Glyphosat-Toleranz verleiht und der Kontrolle des Promotors eines modifizierten Braunwurz-Mosaikvirus (P-CMoVb) unterliegt, versehen mit Terminationssequenzen des Agrobacterium tumefaciens und der N-terminalen Chloroplasten-Transitpeptid-Sequenz CTP1 aus dem Ribulose-Bisphosphat-Carboxylase-Gen (Arab-ssu1a) aus Arabidopsis thaliana.
- 2. Der spezifische Erkennungsmarker für diese Erzeugnisse lautet MON-00073.
- 3. Diese Erzeugnisse wurden von der Firma Monsanto Europe S.A. gemäß der Richtlinie 2001/18/EG bei der zuständigen Behörde der Niederlande angemeldet und von der Europäischen Kommission am 31. August 2005 zum In-Verkehr-Bringen genehmigt (Entscheidung 2005/635/EG ).
(2) Das Verbot gemäß Abs. 1 umfasst auch Körner, die aus Kreuzungen der Ölrapslinie GT73 mit anderen Ölrapslinien hervorgegangen sind.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)