Mit dem Wegfall der gesetzlichen Grundlage außer Kraft getreten (vgl. BGBl. Nr. 662/1994).
§ 1.
Folgende andere als in der Anlage E enthaltenen ursprungsbegründenden Verarbeitungsregeln werden festgelegt:
- 1. In den „Einleitenden Bemerkungen“ wird folgende neue
- Bemerkung 7 eingefügt:
- „Bemerkung 7
- 1. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Nummern 2707, 2713 bis 2715, ex 2901, ex 2902 und ex 3403 gelten:
- a) die Vakuumdestillation;
- b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung;
- c) das Kracken;
- d) das Reformieren;
- e) die Raffination mit Selektiv-Lösungsmitteln;
- f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit;
- g) die Polymerisation;
- h) die Alkylierung;
- i) die Isomerisation.
- 2. Als „begünstigte Verfahren“ im Sinne der Nummern 2710 bis 2712 gelten:
- a) die Vakuumdestillation;
- b) die Redestillation zur weitgehenden Zerlegung;
- c) das Kracken;
- d) das Reformieren;
- e) die Raffination mit Selektiv-Lösungsmitteln;
- f) die Behandlung mit konzentrierter Schwefelsäure, Oleum oder Schwefelsäureanhydrid und anschließender Neutralisation mit Alkalien sowie Bleichen und Reinigen mit von Natur aktiven Erden, mit Bleicherde oder Aktivkohle oder Bauxit;
- g) die Polymerisation;
- h) die Alkylierung;
- i) die Isomerisation;
- j) nur für Schweröle *1) der Nummer ex 2710: das Entschwefeln unter Verwendung von Wasserstoff, wenn dabei der Schwefelgehalt der Waren um mindestens 85% vermindert wird (Methode ASTM D 1 266-59 T);
- k) nur für Waren der Nummer 2710: das Entparaffinieren, ausgenommen einfaches Filtern;
- l) nur für Schweröle *1) der Nummer ex 2710: die Behandlung mit Wasserstoff bei einem Druck über 20 bar und einer Temperatur über 250 ºC mit Hilfe eines Katalysators zu anderen Zwecken als zum Entschwefeln, wenn dabei der Wasserstoff aktiv an einer chemischen Reaktion beteiligt ist. Die Nachbehandlung von Schmierölen der Nummer ex 2710 mit Wasserstoff (zum Beispiel Hydrofinishing oder Entfärbung) zur Verbesserung insbesondere der Farbe oder der Stabilität gilt jedoch nicht als begünstigtes Verfahren;
- m) nur für Heizöl der Nummer ex 2710: die atmosphärische Destillation, wenn bei der Destillation der Waren nach ASTM D 86 bis 300 ºC einschließlich der Destillationsverluste weniger als 30 Volumprozent übergehen;
- n) nur für Schweröle *1), andere als Gasöl und Heizöl der Nummer ex 2710: die Bearbeitung durch elektrische Hochfrequenz-Entladung.
- 3. Im Sinne der Nummern ex 2707, 2713 bis 2715, ex 2901, ex 2902 und ex 3403 verleihen einfache Behandlungen wie das Reinigen, das Klären, das Entsalzen, das Abscheiden des Wassers, das Filtern, das Färben, das Markieren, die Gewinnung eines bestimmten Schwefelgehaltes durch Mischen von Waren mit unterschiedlichem Schwefelgehalt, alle Kombinationen dieser Behandlungen oder ähnliche Behandlungen nicht die Eigenschaft von Ursprungserzeugnissen.“
- 2. Nach der Nummer „ex 2530“ wird eingefügt:
„ex 2707 Öle, in denen die aromatischen Raffination und/oder
Bestandteile gegenüber den ein oder mehrere
nichtaromatischen Bestandteile begünstigte(s)
gewichtsmäßig überwiegen und Verfahren. *2) Andere
und die ähnlich sind den Verfahren, bei denen
Mineralölen und anderen Waren alle Vormaterialien
der Destillation des in eine andere Nummer
Hochtemperatur-Steinkohlenteers, als die hergestellte
bei deren Destillation bis Ware einzureihen
250 ºC mindestens sind; jedoch können
65 Volumprozent übergehen Vormaterialien der
(einschließlich der gleichen Nummer
Benzin-Benzol-Gemische), zur verwendet werden,
Verwendung als Kraft- oder wenn ihr Wert 50 vH
Heizstoffe des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 2709 Erdöle und Öle aus bituminösen Schwelung bituminöser
Mineralien, roh Mineralien
2710 bis Erdöle und Öle aus bituminösen Raffination und/oder
2712 Mineralien, ausgenommen rohe; ein oder mehrere
anderweitig weder genannte noch begünstigte(s)
inbegriffene Zubereitungen, die Verfahren. *2) Andere
70 Gewichtsprozent oder mehr Verfahren, bei denen
Erdöle oder Öle aus bituminösen alle Vormaterialien
Mineralien enthalten, soweit in eine andere Nummer
diese Öle den wesentlichen als die hergestellte
Bestandteil dieser Zubereitungen Ware einzureihen
bilden; Erdölgase und andere sind; jedoch können
gasförmige Kohlenwasserstoffe; Vormaterialien der
Vaselin; Paraffin, gleichen Nummer
mikrokristallines Erdölwachs, verwendet werden,
slack wax, Ozokerit, wenn ihr Wert 50 vH
Montanwachs, Torfwachs, andere des ab-Werk-Preises
Mineralwachse und ähnliche der hergestellten
Waren, durch Synthese oder Ware nicht
durch andere Verfahren gewonnen, überschreitet
auch gefärbt
2713 bis Petrolkoks, Erdölbitumen und Raffination und/oder
2715 andere Rückstände von Erdölen ein oder mehrere
oder Ölen aus bituminösen begünstigte(s)
Mineralien; Naturbitumen Verfahren. *2) Andere
und Naturasphalt; bituminöse Verfahren, bei denen
Schiefer und Sande; Asphaltite alle Vormaterialien
und Asphaltgestein; Bituminöse in eine andere Nummer
Mischungen auf der Grundlage als die hergestellte
von Naturasphalt, Naturbitumen, Ware einzureihen
Erdölbitumen, Mineralteer oder sind; jedoch können
Mineralteerpech (zB Vormaterialien der
Asphaltmastix oder gleichen Nummer
Verschnittbitumen) verwendet werden,
wenn ihr Wert 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet“
- 3. Die Warenbezeichnung „ex Kapitel 29“ lautet:
- „Organische chemische Erzeugnisse; ausgenommen die Waren, für die unter den nachfolgenden Nrn. ex 2901, ex 2902, ex 2905, 2915, ex 2932, 2933 und 2934 besondere Regeln angeführt sind“
- 4. Nach der Nummer „ex Kapitel 29“ wird eingefügt:
„ex 2901 Acyclische Kohlenwasserstoffe, Raffination und/oder
zur Verwendung als Kraft- oder ein oder mehrere
Heizstoffe begünstigte(s)
Verfahren. *2) Andere
Verfahren, bei denen
alle Vormaterialien
in eine andere Nummer
als die hergestellte
Ware einzureihen
sind; jedoch können
Vormaterialien der
gleichen Nummer
verwendet werden,
wenn ihr Wert 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
ex 2902 Cyclane und Cyclene Raffination und/oder
(ausgenommen Azulene), Benzol, ein oder mehrere
Toluol, Xylole, zur Verwendung begünstigte(s)
als Kraft- oder Heizstoffe Verfahren. *2) Andere
Verfahren, bei denen
alle Vormaterialien
in eine andere Nummer
als die hergestellte
Ware einzureihen
sind; jedoch können
Vormaterialien der
gleichen Nummer
verwendet werden,
wenn ihr Wert 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet“
5. Nach der Nummer „ex Kapitel 34“ wird eingefügt:
„ex 3403 Zubereitete Schmiermittel, die Raffination und/oder
weniger als 70 Gewichtsprozent ein oder mehrere
an Erdöl oder Öl aus begünstigte(s)
bituminösen Mineralien Verfahren. *2) Andere
enthalten Verfahren, bei denen
alle Vormaterialien
in eine andere Nummer
als die hergestellte
Ware einzureihen
sind; jedoch können
Vormaterialien der
gleichen Nummer
verwendet werden,
wenn ihr Wert 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet“
6. Die Nummer „ex 3404“ lautet:
„3404 Künstliche Wachse und
zubereitete Wachse
- auf der Grundlage von Herstellen aus
Paraffin, Erdölwachsen oder Vormaterialien, die
von Wachsen aus bituminösen in eine andere Nummer
Mineralien oder von als die hergestellte
paraffinischen Rückständen Ware einzureihen
sind; jedoch können
Vormaterialien der
gleichen Nummer
verwendet werden,
wenn ihr Wert 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet
- andere Herstellen aus
Vormaterialien jeder
Nummer, ausgenommen
aus
- hydrierten Ölen,
die den Charakter
von Wachsen haben,
der Nr. 1516
- Fettsäuren von
chemisch nicht
eindeutig
bestimmter
Konstitution und
industriellen
Fettalkoholen, die
den Charakter von
Wachsen haben, der
Nr. 1519
- Vormaterialien der
Nr. 3404; jedoch
können alle diese
Vormaterialien
verwendet werden,
wenn ihr Wert
insgesamt 20 vH des
ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet“
7. Nach der Nummer „ex 3807“ wird eingefügt und die Nummer 3823
geändert:
„3808 bis Verschiedene chemische Erzeugnisse:
3814, - zubereitete Additives für Herstellen, bei dem
3818 bis Schmieröle, Erdöle oder Öle der Wert der
3820, aus bituminösen Mineralien verwendeten
3822 und enthaltend der Nr. 3811 Vormaterialien der
3823 Nr. 3811 50 vH des
ab-Werk-Preises der
hergestellten Ware
nicht überschreitet
- folgende Waren der Nr. 3823: Herstellen aus
- zubereitete Bindemittel für Vormaterialien, die
Gießereiformen oder in eine andere
Gießereikerne auf der Nummer als die
Grundlage von natürlichen hergestellte Ware
Harzprodukten einzureihen sind;
- Naphtensäuren, deren jedoch können
wasserunlösliche Salze und Vormaterialien
deren Ester derselben Nummer
- Sorbit, ausgenommen Sorbit verwendet werden,
der Nr. 2905 wenn ihr Wert 20 vH
- Petroleumsulfonate, des ab-Werk-Preises
ausgenommen solche des der hergestellten
Ammoniums, der Ware nicht
Alkalimetalle oder der überschreitet
Ethanolamine:
thiophenhaltige Sulfosäuren
von Ölen aus bituminösen
Mineralien und ihre Salze
- Ionenaustauscher
- absorbierende Zubereitungen
(Geter) zum
Vervollständigen des
Hochvakuums in elektrischen
Lampen und Röhren
- nicht ausgebrauchte
Gasreinigungsmassen
- Ammoniakwasser und
ausgebrauchte
Gasreinigungsmassen
- Sulfonaphthensäuren und
ihre wasserunlöslichen
Salze; Ester der
Sulfonaphthensäuren
- Fuselöle und Dippelöle
- Mischungen von Salzen mit
verschiedenen Anionen
- Kopierpasten auf der
Grundlage von Gelatine,
auch auf Unterlagen aus
Papier oder Textilien
- andere Herstellen, bei dem
der Wert aller
verwendeten
Vormaterialien 50 vH
des ab-Werk-Preises
der hergestellten
Ware nicht
überschreitet“
---------------------------------------------------------------------
- *1) Als Schweröle der Nr. 2710 im Sinne dieser Verordnung gelten Öle und Zubereitungen, bei deren Destillation nach ASTM D 86 bis 250 ºC weniger als 65 Volumprozent (einschließlich der Destillationsverluste) übergehen oder bei denen der Prozentsatz der Destillation bei 250 ºC nach dieser Methode nicht erreicht werden kann.
- *2) Siehe Einleitende Bemerkung 7.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2025
Gesetzesnummer
10004826
Dokumentnummer
NOR12052359
alte Dokumentnummer
N3199328645J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)