Ziel des Gesetzes
§ 1.
Ziel dieses Bundesgesetzes ist die Erlassung folgender begleitender Regelungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, ABl. Nr. L 168/1 vom 10. Juli 1993, (im folgenden: EMAS-V) zur Einrichtung eines Systems der Bewertung und kontinuierlichen Verbesserung der umweltbezogenen Leistungen von Unternehmen und der darauf bezogenen Information der Öffentlichkeit:
- 1. Zulassung von Umweltgutachtern und Aufsicht über die Umweltgutachter;
- 2. Führung eines Verzeichnisses eingetragener Standorte;
- 3. besondere Verwaltungsabgaben für die Zulassung von Umweltgutachtern und für die Standorteintragung.
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
10010883
Dokumentnummer
NOR12138347
alte Dokumentnummer
N8199530484L
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