§ 1 Übertragung der Donau Transport Entwicklungsges.m.b.H. an den Bund

Alte FassungIn Kraft seit 30.12.2000

§ 1

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ermächtigt, die Anteilsrechte an der Donau Transport Entwicklungsgesellschaft m.b.H. für den Bund zum Preis von 5 240 805,25 S zu erwerben.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)