§ 1 Transparenzdatenbank-Leistungsangebotsverordnung 2018

Alte FassungIn Kraft seit 28.4.2018

§ 1.

Die Darstellung der Leistungsangebote im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 hat unter transparenzportal.gv.at zu erfolgen. Die Abfrage ist öffentlich und an keine spezielle Berechtigung gebunden.

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2019

Gesetzesnummer

20010187

Dokumentnummer

NOR40201476

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)