§ 1.
Die Darstellung der Leistungsangebote im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 hat unter transparenzportal.gv.at zu erfolgen. Die Abfrage ist öffentlich und an keine spezielle Berechtigung gebunden.
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017
Gesetzesnummer
20009829
Dokumentnummer
NOR40191544
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