§ 1 Transparenzdatenbank-Leistungsangebotsverordnung 2015

Alte FassungIn Kraft seit 25.2.2015

§ 1

Die Darstellung der Leistungsangebote im Sinn des § 1 Abs. 1 Z 1 des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 hat unter transparenzportal.gv.at zu erfolgen. Die Abfrage ist öffentlich und an keine spezielle Berechtigung gebunden.

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