Einrichtung
§ 1.
(1) Das internationale Studienprogramm Wirtschaftswissenschaften mit internationaler Ausrichtung wird an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck eingerichtet und ist dort in Zusammenarbeit mit den folgenden ausländischen Universitäten durchzuführen:
- 1. Marquette University, Milwaukee, USA;
- 2. Aston University, Birmingham, Großbritannien;
- 3. Universite III Strasbourg, Frankreich.
(2) Das Studium besteht aus einem inländischen und einem ausländischen Teil. Der inländische Studienteil ist an der Universität Innsbruck abzulegen.
(3) Das Studium wird als Diplomstudium eingerichtet.
Schlagworte
sozialwissenschaftlich
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026
Gesetzesnummer
10009690
Dokumentnummer
NOR12122564
alte Dokumentnummer
N71989100913
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