§ 1.
(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1985 eine Erhebung der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität durchzuführen.
(2) Stichtag für diese Erhebung ist der 30. November 1985.
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2018
Gesetzesnummer
10005591
Dokumentnummer
NOR12061551
alte Dokumentnummer
N4198513773S
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