§ 1 Statistik - Weinernte, Weinvorräte, Weinlagerkapazität 1985

Alte FassungIn Kraft seit 24.7.1985

§ 1.

(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1985 eine Erhebung der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität durchzuführen.

(2) Stichtag für diese Erhebung ist der 30. November 1985.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2018

Gesetzesnummer

10005591

Dokumentnummer

NOR12061551

alte Dokumentnummer

N4198513773S

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