§ 1 Statistik - Weinernte, Weinvorräte, Weinlagerkapazität, Weingartenfläche etc.

Alte FassungIn Kraft seit 28.7.1984

§ 1.

(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1984 eine Erhebung der Weingartenflächen, der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität durchzuführen.

(2) Stichtag für diese Erhebung ist der 30. November 1984.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2018

Gesetzesnummer

10005567

Dokumentnummer

NOR12061164

alte Dokumentnummer

N4198413741S

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