§ 1.
(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1983 eine Erhebung der Weinernte, der Weinvorräte und der Weinlagerkapazität durchzuführen.
(2) Stichtag für diese Erhebung ist der 30. November 1983.
Zuletzt aktualisiert am
15.03.2018
Gesetzesnummer
10005549
Dokumentnummer
NOR12060956
alte Dokumentnummer
N4198313705S
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
