§ 1 Statistik - Weinernte, Weinbestand, Weinlagerkapazität, Weingartenfläche etc.

Alte FassungIn Kraft seit 07.8.1987

§ 1.

(1) Das Österreichische Statistische Zentralamt hat im Jahre 1987 eine Erhebung der Weingartenflächen, der Weinernte, des Weinbestandes und der Weinlagerkapazität durchzuführen.

(2) Stichtag für diese Erhebungen ist der 30. November 1987.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2018

Gesetzesnummer

10005631

Dokumentnummer

NOR12061920

alte Dokumentnummer

N4198713862S

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